Im Diskurs um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der rechtspsychologischen Begutachtung wird zunehmend ein Ansatz diskutiert: Sachverständige könnten sich zusammenschließen, um eine eigene KI-Lösung gemeinsam zu entwickeln, zu betreiben und zu kontrollieren. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar – maximale fachliche Steuerung, passgenaue Funktionen für die gutachterliche Praxis und größtmögliche Unabhängigkeit von kommerziellen Anbietern.
Gleichzeitig wird in der fachlichen Diskussion deutlich, dass dieser Weg zwar perspektivisch tragfähig sein kann, jedoch mit erheblichen Anforderungen verbunden ist: Wer eine solche Lösung selbst betreibt, übernimmt nicht nur die fachliche Verantwortung, sondern auch technische, regulatorische und haftungsrechtliche Pflichten – von DSGVO und Auftragsverarbeitung bis hin zu den Betreiberpflichten aus dem EU AI Act.
Technische Anforderungen: Betrieb statt Nutzung
Sobald Sachverständige nicht nur Nutzer, sondern Betreiber einer KI werden, verschiebt sich ihre Rolle grundlegend. Sie tragen dann Verantwortung für:
- den sicheren Betrieb der Infrastruktur (Server, Netzwerke, Zugriffskontrollen),
- die Auswahl, Konfiguration und Wartung geeigneter KI-Modelle,
- den Schutz vor Datenabflüssen, Fehlkonfigurationen und Sicherheitslücken,
- die Begrenzung von Anwendungsfällen auf vorbereitende Tätigkeiten.
Insbesondere bei lokalen oder „geschlossenen“ Systemen entstehen zusätzliche Anforderungen an Rechenleistung, Systemadministration, Updates und Fehlerbehebung. Hinzu kommt, dass eine praxistaugliche KI-Lösung nicht allein aus einem Modell besteht, sondern eine komplette Software erfordert: Prozessorchestrierung entlang der gutachterlichen Arbeitsschritte, sichere Datenflüsse, Rollen- und Rechtekonzepte, Logging und Nachvollziehbarkeit sowie eine stabile Applikationsarchitektur.
Damit verbunden sind die Konzeption und Umsetzung einer benutzerfreundlichen Oberfläche (GUI), die Entwicklung von Workflows und Eingabemasken, die Definition von Nutzungskonzepten für verschiedene Anwendungsfälle (z. B. Transkription, Strukturierung, Zusammenfassung), sowie die Erstellung von Leitlinien und Bedienlogiken, die eine prozessuale Nutzbarkeit im Alltag überhaupt erst ermöglichen. In Summe handelt es sich um klassische Aufgaben aus Softwareentwicklung, Produktdesign und IT-Betrieb – und damit um einen Verantwortungs- und Kompetenzbereich, der deutlich von den eigentlichen Kernaufgaben rechtspsychologischer Sachverständiger abweicht.
Datenschutz & DSGVO: volle Verantwortung beim Betreiber
Der EU AI Act richtet sich primär an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Wer eine eigene KI betreibt oder anpasst, kann schnell als solcher gelten. Daraus ergeben sich unter anderem:
- Dokumentations- und Transparenzpflichten,
- Schulungspflichten (KI-Kompetenz),
- Risikoklassifizierung der Anwendung,
- potenzielle Haftung bei Fehlfunktionen oder unzulässigem Einsatz.
Gerade im Umfeld gerichtlicher Begutachtung ist das Risiko hoch, unbeabsichtigt in einen regulierten oder gar hochriskanten Bereich zu geraten – etwa durch automatisierte Bewertungen, Profiling oder Entscheidungsunterstützung.
Berufsrecht & Haftung: Verantwortung bleibt beim Sachverständigen
Unabhängig von der technischen Lösung bleibt der Sachverständige berufsrechtlich voll verantwortlich. KI darf nur als Hilfsmittel für vorbereitende Tätigkeiten eingesetzt werden. Jede Überschreitung dieses Rahmens kann:
- die Verwertbarkeit des Gutachtens gefährden,
- zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen,
- als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
Wer zusätzlich Betreiber der KI ist, trägt nicht nur die fachliche, sondern auch die technische und organisatorische Verantwortung.
Ein realistisches Fazit
Der Zusammenschluss von Sachverständigen zur Entwicklung eigener KI-Lösungen ist theoretisch möglich – praktisch aber mit erheblichem Aufwand, hohen Kosten und nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiken verbunden. Er erfordert dauerhaftes technisches, juristisches und organisatorisches Know-how, das weit über die eigentliche Sachverständigentätigkeit hinausgeht.
Der Ansatz von next-genpsy
Wir sind überzeugt, dass es für rechtspsychologische Sachverständige sinnvoller ist, technische, regulatorische und haftungsrelevante Themen in die Hände spezialisierter, erprobter Anbieter zu legen. Anbieter, die Oberflächen, Infrastruktur, Datenschutz, EU-AI-Act-Konformität und Betrieb professionell absichern.
Gleichzeitig halten wir es für entscheidend, dass Sachverständige sich inhaltlich aktiv einbringen: bei der Definition von Anwendungsfällen, Prozessen und fachlichen Anforderungen. Nur so entstehen KI-Lösungen, die praxisnah, rechtssicher und fachlich verantwortbar sind.
Technik und Regulierung professionell betrieben – Fachlichkeit gemeinsam gestaltet.
Das ist aus unserer Sicht der nachhaltigste Weg für den Einsatz von KI in der Rechtspsychologie.


