Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Arbeit von Sachverständigen – auch im Bereich der rechtspsychologischen Begutachtung. Fachbeiträge aus der Praxis zeigen jedoch deutlich: Der Einsatz von KI ist nur dann sinnvoll und zulässig, wenn rechtliche, datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Anforderungen konsequent eingehalten werden.
Was eine sichere KI-Lösung für Sachverständige leisten muss
Aus fachlicher Sicht lassen sich mehrere zentrale Anforderungen ableiten:
Erstens muss Datenschutz kompromisslos gewährleistet sein. Personenbezogene Daten dürfen nicht an unsichere oder intransparente KI-Systeme übermittelt werden. Insbesondere Cloud-basierte, kommerzielle Modelle mit Training auf Nutzerdaten sind problematisch. Erforderlich sind DSGVO-konforme Architekturen, klare Auftragsverarbeitung, Datenschutzfolgeabschätzungen und kontrollierte Serverstandorte innerhalb der EU.
Zweitens fordert der EU AI Act eine klare Begrenzung der Anwendungsfälle. KI darf Sachverständige nur bei vorbereitenden Tätigkeiten unterstützen – etwa bei Transkriptionen, Strukturierungen oder Zusammenfassungen. Automatisierte Bewertungen, Profiling oder Entscheidungsfindung sind unzulässig.
Drittens ist Transparenz und Kontrollierbarkeit entscheidend. Sachverständige bleiben persönlich verantwortlich. Jede KI-Ausgabe muss überprüfbar sein, die Nutzung nachvollziehbar dokumentiert werden. Blackbox-Systeme gefährden Nachvollziehbarkeit, Neutralität und letztlich die Verwertbarkeit von Gutachten.
Viertens braucht es fachliche Passgenauigkeit. Allgemeine KI-Modelle sind weder auf rechtspsychologische Terminologie noch auf gutachterliche Prozesse ausgelegt. Sie bergen erhebliche Risiken durch Bias, Kontextverluste oder inhaltlich überzeugend klingende, aber fehlerhafte Aussagen.
Wie next-genpsy diese Anforderungen konkret umsetzt
Genau an diesen Punkten setzt next-gen psy an. Die Plattform wurde gezielt für die Anforderungen von Sachverständigen der Rechtspsychologie entwickelt – technisch, rechtlich und fachlich.
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet, unter Anwendung deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Eingesetzt werden lokal betriebene, europäische KI-Modelle, die nicht mit Benutzerdaten trainiert werden. Ein AVV wird mit jedem Sachverständigen abgeschlossen, eine Datenschutzfolgeabschätzung wurde mit juristischer Begleitung durchgeführt.
Die Nutzung der KI ist EU-AI-Act-konform begrenzt: keine automatisierten Entscheidungen, kein Profiling, keine Bewertungen. Die KI dient ausschließlich als Arbeitsgrundlage für vorbereitende Tätigkeiten. Die fachliche Prüfung und Verantwortung verbleiben stets beim Menschen.
Zugleich sind die Lösungen von next-gen psy praxisnah und verständlich gestaltet. Sichere, personengebundene Zugänge (inkl. 2FA), klare Prozesslogiken und begleitende Schulungen ermöglichen auch Anwendern ohne KI-Vorkenntnisse einen sicheren Einsatz.
Fazit
Fachliche Einordnungen aus der Begutachtungspraxis machen deutlich: KI kann Sachverständige entlasten – aber nur innerhalb enger rechtlicher und fachlicher Grenzen. Spezialisierte, kontrollierbare Lösungen verbinden Datenschutz, Prozesssicherheit und fachliche Verantwortung zu einem verlässlichen Werkzeugansatz.
Für Sachverständige, die KI verantwortungsvoll nutzen wollen, ist genau diese Kombination entscheidend.


